Montag, 7. März 2005
Ein Ständchen in Ehren
kann niemand verwehren? Von wegen. Unzählige Male haben wir im Leben Knast riskiert, wenn wir auf Geburtstagen in den "Happy Birthday to you"-Chor eingestimmt haben. Dankenswerterweise hat mich der freundliche Schutzgeist jetzt darüber informiert, dass dieses unschuldig daherkommende Liedchen copyrightgeschützt ist. Denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Man darf gespannt sein, ob jetzt stattdessen "Hoch soll er leben" wieder zu Ehren kommt. Oder ob die Geburtstagsgäste weiterhin singen nach dem Motto: Legal, illegal, scheißegal.

Hm, mal sehen, wann uns die Samwer-Brut das international übliche Geburtstagsständchen als kostenpflichtigen Klingelton anbietet...

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