Donnerstag, 15. Mai 2014
Notre vie avec une fille française (4)


Der passionierte Pedaleur mit Familienanhang nimmt auch das Thema Nachwuchsarbeit nicht auf die leichte Schulter. Und so ließ ich mich vorgestern breitschlagen, das Fahrradtraining der Viertklässler mit zu beaufsichtigen. Die Fahrradprüfung steht bevor, und so sollte nicht mehr auf dem Schulhof rumgegondelt werden, sondern erstmals draußen in freier Wildbahn, sofern diese Bezeichnung den ruhigen Nebenstraßen in Schulnähe gerecht wird. Eigentlich wollte die Klassenlehrerin Mademoiselle Leroc nicht mitfahren lassen, da sie nicht immer auf die Anweisungen reagiere. Ich verkniff mir meinen Standardsager, dass Deutsch immer und überall verstanden werde, wenn man es nur laut genug brüllt (in den Nazifilmen funktioniert das jedenfalls immer) und überredete die Lehrkraft, unser Gastkind mitfahren zu lassen. Und soweit ich das sehen konnte, stellte sich das französische Frollein auch nicht wesentlich schlechter an als die übrigen Mitschüler.

Heute dann nochmals Training, ohne meine Aufsicht. Ich war grad noch dabei, das Rad von Töchterlein zu reparieren (irgendein Hooligan hatte dieser Tage das Vorderlicht mit Gewalt abgebrochen), da klingelte das Telefon: Die Schulsekretärin war dran, Fräulein Leroc habe beim Fahrradtraining ein parkendes Auto angekratzt, es sei weiter nicht schlimm, aber man brauche weitere Angaben zur Person und zur Haftpflichtversicherung. Polizei war ja dank des Fahrradtrainigs am Ort des Geschehens und hatte bereits versucht, die Fahrzeughalterin zu erreichen.

Der Kratzer ist nicht spekatukär, es handelt sich um ein älteres Fahrzeug, das schon manche Macke spazierenfährt. Hoffen wir mal, dass die Besitzerin jetzt nicht auf die Idee kommt, ihre Möhre auf Kosten unserer Versicherung generalsanieren zu lassen. Und dass die Versicherung das überhaupt abdeckt. Da wir für die Frist ihres Aufenthalts das Sorgerecht für Mademoiselle L. haben, sollte der Familientarif der Haftpflicht das eigentlich abdecken.
Und falls nicht, kann man immer noch darüber nachdenken, im Internet einen gewaltigen Shitstorm anzuzetteln uns bei den leiblichen Eltern schadlos zu halten. 'Offentliiisch sind die Alliance fersischärt. *

* Den legendären Allianz-Spot mit dem französischen Flic habe ich in der Du-Röhre leider nicht gefunden...

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Also bei besserem Wetter dann eine kleine Radtour mit Ihrem 3 Mäderl-Haus? : )

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Wollte ich voriges Wochenende schon machen, aber da war es mir auch für Soloritte zu nasskalt.

Ansonsten muss ich sagen: Mademoiselle Leroc mag fahrtechnisch nicht die beste ihrer Altersgruppe sein, aber an Ausdauer fehlt es ihr nicht. Wollte auch neulich mit mir radeln, als Töchterlein so gar keine Lust hatte.

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Mit Menschen, die wenig Talent und viel Energie mitbringen, komme ich sehr schlecht klar.

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Ich weiß nicht, ob es wirklich an Talent mangelt oder einfach an entsprechender Einweisung und Fahrpraxis in komplexeren Situationen. Fairerweise muss ich auch dazusagen, dass die kleine Französin erst kürzlich von ihrem zu klein gewordenen 20-Zoll-Rad auf ein 24er umgestiegen ist, das im Gegensatz zum Vorgänger keine Kettenschaltung mit Rückwärts-Freilauf hat, sondern eine Rücktrittbremse. Damit eiert man schon mal rum, wenn mans nicht gewohnt ist.

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Hoffentlich haben Sie mit der ollen HUK mehr Glück als ich, zumal Mademoiselle Leroc älter als sieben Jahre alt ist. Sonst wären Sie eh fein raus und die Besitzerin des Autos die Gelackmeierte.

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Ist eine andere Versicherungsgesellschaft. Und solange die Fahrzeughalterin sich nicht gemeldet hat, bleibt uns in der Sache eh nichts zu tun außer abwarten.

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§§§§§§
nie den Laien fragen!

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sondern?

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Werter don ferrando, ich bezog mich auf eine Diskussion, die kürzlich wegen eines ähnlichen Falls - Kind ramponiert mit Fahrrad ein Auto - in meinem Blog lief, an der Herr mark beteiligt war. Und die Sache mit dieser Altersgrenze von sieben Jahren ist auch keine Laienmeinung, sondern gängige Rechtssprechung, wie ich erfahren durfte.

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Frau Arboretum,
ich wollte Sie und Herrn Mark gar nicht irgendwie angreifen.
Aber wie man sieht, stimmen halt einige Aussagen nicht.
So auch die "Altersgrenze". Das ist auch nicht Rechtsprechung, sondern steht im Gesetz.
Und im Straßenverkehr eben 10 Jahre!

Darum nochmal: nie den Laien fragen!!

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Zu Versicherungen kann ich etwas sagen.
Es ist immer viel Halbwissen unterwegs, wenn es um Versicherungen geht (gute Versicherung zahlt, schlechte nicht...). Der Fall hier ist aber schon kompliziert. Grundsätzlich gilt: wenn jm. haftet, der versichert, besteht Versicherungsschutz (Ausnahmen im Vers.vertrag benannt). Andererseits (Fr./Hr. Arboretum): keine Haftung > kein Versicherungsschutz (notwendig). Das kann für den Geschädigten (der aber eine Kaskoversicherung unterhalten könnte) ärgerlich sein.

Im vorliegenden Fall kann ich keine Aufsichtspflichtverletzung erkennen, deshalb ist keine Haftung und Versicherungsschutz über Hr. Mark oder über die Lehrer denkbar. Nur über Fr. Lercoc selber, sofern Sie (beschränkt deliktsfähig) ihr Handeln zu vertreten hat (notwendige Einsicht...), was zwischen 7 und 14 Jahren einer Einzelprüfung unterfällt. Für Kinder ab 10 Jahren gibt es bezüglich Verkehrsrecht dazu Urteile. Also: Versicherungsschutz ist nur denkbar über die Haftpflichtversicherung, in der Frl. Leroc versichert ist. Nach meinem Dafürhalten dürfte das eher die französiche Police sein als die Police von Hr. mark, es sei denn, Hr. mark hätte den Aufenthalt von Frl. Leroc angezeigt (das vergisst man natürlich) oder die Versicherung lässt das (eher kulanterweise) als "Vorsorge" durchgehen.

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Grundsätzlich gilt: wenn jm. haftet, der versichert, besteht Versicherungsschutz (Ausnahmen im Vers.vertrag benannt). Andererseits (Fr./Hr. Arboretum): keine Haftung > kein Versicherungsschutz (notwendig).

Mit Verlaub, das ist Unsinn!

Auch wenn man nicht haftet, hat man Versicherungsschutz. Dann nämlich ist es Aufgabe der versicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren! Dafür hat man eben auch die Haftpflichtversicherung!

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Ja, ja das ist die "passive Rechtsschutzfunktion", die Sie hier ansprechen. Für evtl. nicht versicherte Personen (Frl. Leroc) hier aber nicht relevant.
Und Unsin ist das schon gar nicht. Mit "Versicherungsschutz" meine ich "Erfüllung berechtigter Ansprüche" (um die es hier geht). Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gibt es natürlich auch noch.

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Ich will hier Herrn Marks Blog nicht zumüllen. Aber:
Versicherungsschutz betrifft naturgemäß die Deckungsseite, also das Vetragsverhätnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und eben nicht die Haftungsseite, also das Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten.

Damit verabschiede ich mit unter Hinweis auf meinen post von 08:51 zur Mille Miglia!
Ciao tutti!

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Es handelt sich um die telefonische Auskunft und die schriftliche Entscheidung der HUK Coburg, bei der sowohl die Mutter dieses dummen Balgs, das mein Auto beschädigte, als auch ich versichert sind. Und ich habe mir daraufhin schon die Mühe gemacht, entsprechende Urteile herauszusuchen.

Es gibt halt Leute, die klicken nicht auf Links, bevor sie anderen Halbwissen unterstellen.

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Wenn ich auf den Link klicke, dann erscheint mir aber alles korrekt (wenn auch dumm) gelaufen zu sein. "Halbwissen" nehme ich zurück und ersetze es durch "Viertelwissen".

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Auf den meisten Gebieten sind wir alle nur Zwerge, die auf den Schultern von Riesen stehen, von daher wäre es schön, wenn wir vielleicht wieder mehr auf die Sachebene zurückkehren könnten.

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Mich ärgert es ja nur, wenn immer suggeriert wird, dass Versicherungen sich vor Entschädigungsleistungen drücken, obwohl die Sachlage eindeutig eine andere Sprache spricht (und ich arbeite nicht bei einer Versicherung) und dann hanebüchende Argumente angeführt werden.

Mein Tipp zum konkreten Fall: wenn Sie mit einem Anspruch des Autobesitzers konfrontiert werden, dann melden Sie das Ihrer Haftpflichtversicherung (wie Don Ferrando sagt: eher im Hinblick auf Anspruchsabwehr) und -mit besseren Erfolgsaussichten- den Eltern des Mädchens, mit Bitte, die französ. Haftpflichtversicherung in Kenntnis zu setzen.

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Was die Sachebene betrifft: in einer normalen Welt würde sich kein Mensch über einen Kratzer an einem Auto aufregen. Mit diesem Gedanken will ich aber nicht das nächste sachfremde Faß aufmachen.

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@ilnonno: So abwegig finde ich diesen Gedanken nicht, gebe aber zu, dass ich da durchaus nach Fahrzeug differenziere. Beim betagten Darkmobil habe ich es auch schon mal gut sein lassen, wegen eines Auspark-Remplers mit sichtbaren Spuren Heckmeck zu machen. Aber über Zeitgenossen, die sich nach einer solchen Aktion vom Acker machen ohne sich zu melden, kann ich mich schon aufregen. Und beim scheckheftgepflegten Spochtbäckchen meiner Frau würde ich auch strengere Maßstäbe anlegen.

@rocky raccoon: Sorry, für mich als Laien sah die Sachlage nicht sooo eindeutig aus. Und was juristisch korrekt sein mag, muss nicht immer mit dem gefühlten Rechtsempfinden des Kunden übereinstimmen. Denken wir an die Diskussion mit dem 20-prozentigen Mitverschulden wegen des nicht getragenen Fahrradhelms. Ich kann (nicht zuletzt dank der Nachhilfe von don ferrando) das entsprechende Urteil etwas besser nachvollziehen, aber eine Pflicht, alles zu bejubeln, was den Erben der Firma Freisler (Henryk M. Broder über deutsche Richter) so alles einfällt, erwächst mir daraus nicht.

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@ rocky raccoon: Ach so, Sie finden mein Argument, dass das Kind auf der Straße neben einem anderem Kind (das auf dem Randstreifen fuhr, der dort als Bürgersteig dient) fuhr, dabei nicht nach vorn auf die Straße schaute, sondern nach rechts zu dem anderen Kind und deshalb rechts vor links missachtete, während die Mutter 50 Meter weit weg hinter einer Straßenbiegung war und nach dem Unfall als erstes zu dem Kind sagte: "Was haben wir Dir eben gesagt? Du musst nach vorne auf die Straße schauen" - sie mithin also genau wusste, dass dieses Kind nicht fit für den Straßenverkehr ist - hanebüchen und bescheinigen mir nicht einmal mehr Halbwissen, sondern Viertelwissen. Vielen Dank auch. Wie schön für Sie und don ferrando, dass Sie beide die Weisheit mit Löffeln gefressen haben.

Es waren übrigens zwei Links und man sollte den kompletten Strang gelesen haben, bevor man sich solche Urteile anmaßt.

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ilnonno, Freitag, 16. Mai 2014, 14:57
Was die Sachebene betrifft: in einer normalen Welt würde sich kein Mensch über einen Kratzer an einem Auto aufregen. Mit diesem Gedanken will ich aber nicht das nächste sachfremde Faß aufmachen.


Sehr netter Gedanke. Damit es mit der Idee harmoniert, sollten sämtliche Vehikel mit unlackierten Planken ausgeliefert werden. Das fände meinen Gefallen. Diese Erkenntnis bräuchte sich dann nur schnell allgemein durchzusetzen, damit man aufhören kann, wegen die Nachbarn wegen des Wiederverkaufswerts das Auto jeden Tag auszubeulen.

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@unlackierte Planken: Bin ja um die old-school-Stoßfänger des Darkmobils froh, die haben schon einiges weggesteckt ohne kosmetischen Handlungsbedarf.

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Löffel
Ich war ja heuten den ganzen Tag bei der Mille Miglia.
Da sind unbezahlbare Autos durch enge Gassen geschossen, vorbei an kreuzenden Radfahrern und keine Sau hat sich irgendwelche Gedanken über Kratzer in Korflügeln gemacht!!
So ist es richtig.

Da ich aber im Post vom 16.Mai um 17:36 persönlich angesprochen werde, werde ich nach meiner Rückkehr nochmal darauf antworten!
Bis dahin "Keine Laien fragen

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Also, als Mini-Tiger letzten Sommer (also 3-jährig)um den Block fuhr und elegant am Auto des Nachbarn bremste, der das überhaupt nicht locker sah, zahlte die Versicherung.

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"Und dass die Versicherung das überhaupt abdeckt."

Ist das nicht ein Schulunfall, für den die Schule haftet?

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Die wird es im Zweifelsfall so drehen können, dass keine Aufsichtspflicht verletzt wurde.

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