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Mittwoch, 14. Mai 2014
Ein Beitrag zur Beitragsfrage
mark793, 09:46h
Eigentlich wäre ich in dem Fall ja lieber wiederlegt worden, aber wie es aussieht, habe ich (bislang zumindest) recht behalten mit folgender Einschätzung:
Bleibt das Thema Ungleichbehandlung: Die Richter in Koblenz sind der Argumentation des Klägers nicht gefolgt, wonach sein nach Mitarbeiterzahl kleiner Betrieb mit vielen Fahrzeugen unverhältnismäßig stärker belastet werde als eine Firma vergleichbarer Größe, die über keinen Fuhrpark oder wenige Standorte verfügt. Auch wenn die Verfassungsrichter in München nicht gehalten sind, sich an der Koblenzer Entscheidung zu orientieren, müsste schon mehr als ein Wunder geschehen, damit das ungeliebte Beitragsmodell noch gekippt oder auch nur erschüttert wird. Vielleicht wird zugunsten großer Filialisten noch etwas nachjustiert, eventuell etwas Entlastung für die Kommunen geschaffen, aber das dürfte es dann auch schon gewesen sein. Wie Medienredakteur Michael Hanfeld, nicht gerade als großer Fan des Beitragsmodells bekannt, in der FAZ sinngemäß kommentierte: Das Ding ist durch - jedenfalls in dem Sinne, dass das Beitragsmodell juristisch kaum noch zu kippen sein dürfte.
Wer also jetzt noch ernsthaft etwas bewirken will, sollte anfangen, über andere Formen des Widerstands nachzudenken.
Das Gegenargument der Steuer wird das neue Beitragsmodell nicht kippen. Denn wenn der Beitrag tatsächlich eine Zwecksteuer wäre, würde er ja vom Finanzamt (oder der Kommunalverwaltung) eingezogen. Aber das besorgt die staatsfernere GEZ, ergo kann der Beitrag keine Steuer sein, so einfach ist das. Rundfunk obliegt der Kulturhoheit der Länder, und die erstreckt sich traditionell auch auf die Festlegung eines Rundfunkfinanzierungsmodells. Dabei wird es aus höchstrichterlicher Sicht wahrscheinlich nur ein Nebenschauplatz sein, wenn die konkrete Ausgestaltung der Abgabepraxis künftig etwas mehr wie eine Steuer gehandhabt wird, aber verwaltungsrechtlich korrekt als Beitrag firmiert.Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz, der über eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag zu urteilen hatte, scheint dieser Linie jedenfalls gefolgt zu sein. Und ich rechne eher nicht damit, dass der bayerische Verfassungsgerichtshof, bei welchem gerade eine Popularklage zum gleichen Thema anhängig ist, zu wesentlich anderen Schlüssen kommt.
Bleibt das Thema Ungleichbehandlung: Die Richter in Koblenz sind der Argumentation des Klägers nicht gefolgt, wonach sein nach Mitarbeiterzahl kleiner Betrieb mit vielen Fahrzeugen unverhältnismäßig stärker belastet werde als eine Firma vergleichbarer Größe, die über keinen Fuhrpark oder wenige Standorte verfügt. Auch wenn die Verfassungsrichter in München nicht gehalten sind, sich an der Koblenzer Entscheidung zu orientieren, müsste schon mehr als ein Wunder geschehen, damit das ungeliebte Beitragsmodell noch gekippt oder auch nur erschüttert wird. Vielleicht wird zugunsten großer Filialisten noch etwas nachjustiert, eventuell etwas Entlastung für die Kommunen geschaffen, aber das dürfte es dann auch schon gewesen sein. Wie Medienredakteur Michael Hanfeld, nicht gerade als großer Fan des Beitragsmodells bekannt, in der FAZ sinngemäß kommentierte: Das Ding ist durch - jedenfalls in dem Sinne, dass das Beitragsmodell juristisch kaum noch zu kippen sein dürfte.
Wer also jetzt noch ernsthaft etwas bewirken will, sollte anfangen, über andere Formen des Widerstands nachzudenken.
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