Mittwoch, 5. Februar 2014
Aus den Betten, Ihr Blogger!
mark793, 09:44h
Wirklich überraschend kommt dieser Vorstoß nicht: Das Einbetten von Videos mit urheberechtlich geschütztem Material (wie zum Beispiel Musikclips auf Youtube) auf Websites soll kostenpflichtig gemacht werden. Einer entsprechenden Forderung der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM hat sich auch die GEMA angeschlossen. Zumindest sieht es derzeit nicht so aus, als würden auch Links zu entsprechenden Angeboten lizenz- und damit kostenpflichtig. Aber darauf wetten, dass das dauerhaft so bleibt, würde ich lieber nicht.
So ganz geheuer war mir das mit dem Einbetten von Musikvideos und ähnlichem aber auch schon vorher nicht mehr. Deswegen habe ich vor Jahren mal das ganze Dunkelkammer-Archiv durchgeforstet und sämtliche potenziell problematischen Einbettungen von der Matratze gestoßen. Das Lehrfilmchen für gotische Tänze, das ich hier dieser Tage präsentierte, lasse ich mal noch drin einstweilen, man hat ja schließlich auch einen Bildungsauftrag.
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don ferrando,
Mittwoch, 5. Februar 2014, 12:23
Bildungsauftrag fürwahr!
Stammt das aus der musikalischen Früherziehung der Mademoiselle793?
Stammt das aus der musikalischen Früherziehung der Mademoiselle793?
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mark793,
Mittwoch, 5. Februar 2014, 12:31
Nein, diese subkulturellen Nischen blieben da weiträumig ausgespart. Aber dass Rolf Zuckowski irgendwann nicht mehr das Maß der Dinge ist, der Groschen ist dann doch gefallen.
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don ferrando,
Mittwoch, 5. Februar 2014, 12:35
Ja das geht schnell!
Ich wollte 1969 Whole lotta Love kaufen, aber das geschulte Personal des ländlichen Elektroladens (da kaufte man damals Tonträger) wollte mir die Single nicht verkaufen!
Ich wollte 1969 Whole lotta Love kaufen, aber das geschulte Personal des ländlichen Elektroladens (da kaufte man damals Tonträger) wollte mir die Single nicht verkaufen!
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chat atkins,
Mittwoch, 5. Februar 2014, 12:58
Wenn man aber gleich die ganze LP kaufte, ging sogar der 'Lemon Song' durch ... ;-)
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mark793,
Mittwoch, 5. Februar 2014, 13:38
Da waren ältere Brüder praktisch. Deren Anschaffungen entlasteten mein Budget doch erheblich.
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mark793,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 00:04
Nachtrag:
Von ersten Singles und anderen popkulturellen Jugendsünden hatten wir es hier in der Dunkelkammer schon vor Urzeiten.
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don ferrando,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 05:27
Ach 2005, da wusste ich noch gar nicht, was ein blog ist!
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mark793,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 10:29
Da sehnse mal. Aber zu den early adopters gehörte ich ja auch nicht. Als ich anno 2001 oder um den Dreh erstmals die Verheißung las, Blogs seien im Kommen, konnte ich mir darunter nicht viel vorstellen. Es müsste 2003 gewesen sein, als mein früherer Kollege Jens Schröder alias popkulturjunkie online ging. Von da ausgehend habe ich irgendwann angefangen, diese seltsame Welt mit ihrer eigenen Art der Beziehungspflege zu erkunden. Auf blogger.de stieß ich mit Umweg über Don Alphonso und seine Blogbar. Und dann gab es noch die Geschichte, wie der Popkulturjunkie mit seiner Bloggerliebe Frau Franziskript zusammenkam. Deren beste Freundin war auch auf blogger.de unterwegs, und nachdem ich da ab und zu mal kommentiert hatte, war Frau Wortschnittchen dann sowas wie eine Blogpatin, die mir den entscheidenden Schubs gab, selber ein Blog anzulegen. Ja, so war das damals...
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cut,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 15:11
Ein Bloggerreigen
Sieh an. Geschichten aus dem Nähkästchen sind ja immer ganz besonders interessant!
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mark793,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 16:07
Dann hatte es ja (wie insgeheim erhofft) seinen Sinn, diese ollen Kamellen nochmal rauszukramen. ;-)
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muerps,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 15:25
Ich hab in diesem Bereich zwar auch nur Halbwissen, aber ist das überhaupt rechtlich so ohne weiteres möglich? Youtube zahlt ja auch schon Gebühren (bzw. würde zahlen, wenn man sich einigen könnte), und da würde eine Einbettungsgebühr bedeuten, dass eine Sache zwei mal abgerechnet wird. (Ganz davon abgesehen bin ich nicht sicher, wie die GEMA sich überhaupt die praktische Umsetzung vorstellt, sowohl vom Aufwand her als auch von der Umsetzung im internationalen Umfeld.) Den Vogel hat die GEMA aber abgeschossen mit der Forderung nach Lizenzgebühren für Links auf solche Inhalte. Nach der Logik müsste man mich auch zur Kasse bitten, wenn ich mit Kollegen über dieses oder jene Katzenvideo rede.
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mark793,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 15:55
Naja,
nach der GEMA-Logik sind der Plattformbetreiber und die Website-Betreiber, die Videos von dort einbetten, zwei paar Stiefel. Bislang ist es rechtlich strittig, ob das Einbetten eine Zueigenmachung von fremden Inhalten darstellt, die urheberrechtlich relevant ist. Will sagen, so ganz auf der sicheren Seite ist man damit hier und heute schon nicht, und wenn sich die Auffassung der Verwertungsgesellschaften in Urteilen odre Gesetzesnovellen niederschlägt, dann gute Nacht, Einbettung!
Ach ja: Dass für Inhalte mehrfach abkassiert wird, ist nicht ungewöhnlich, ein Hollywoodfilm beispielsweise durchläuft ja auch verschiedene Auswertungsstufen vom Kinostart über Video on demand und Pay per View bis ins Free TV und in die DVD-Vermarktung, und auf jeder Stufe der Kaskade hält das Studio die Hand auf.
Ach ja: Dass für Inhalte mehrfach abkassiert wird, ist nicht ungewöhnlich, ein Hollywoodfilm beispielsweise durchläuft ja auch verschiedene Auswertungsstufen vom Kinostart über Video on demand und Pay per View bis ins Free TV und in die DVD-Vermarktung, und auf jeder Stufe der Kaskade hält das Studio die Hand auf.
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ilnonno,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 16:25
Bald kommt sicher jemand auf eine noch einfachere Idee, indem eine Gebühr, Steuer oder was auch immer erhoben wird. Die oben angesprochenen early adopters werden sich noch an Stundenpreise von 2 Euro für die Internetnutzung erinnern, die sicher um eine Volumenkomponente ergänztr werden kann.
Dann hat sich das so oder so erledigt.
Dann hat sich das so oder so erledigt.
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mark793,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 16:35
Eine vermeintlich einfache Idee geistert in manchen Köpfen unter dem Stichwort "Kulturflatrate" herum. Wobei dieses Konzept auch nur so lange bestechend einfach erscheint, bis die Frage aufkommt, wie denn dann die ganzen bestehenden Zahlungsströme umzuleiten und neu zu verteilen wären. Da wirds nämlich so kompliziert, dass ich eher dazu neige, einen wie auch immer modifizierten Fortbestand der bereits existierenden Kompliziertheiten für wahrscheinlicher zu halten.
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muerps,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 17:22
@14:55: Dieses doppelte Abkassieren wäre aber, als würde man als Kinogänger einmal die normale Eintrittsgebühr bezahlen (durch die das Kino den erwerb der Ausstrahlungsrechte finanziert) und dann steht an der Tür zum Kinosaal ein Handlanger der Studios, bei dem man ebenfalls einen gewissen Betrag zu bezahlen hat. Dass Inhalte mehrfach auf verschiedenen Wegen verwertet werden, ist klar, das was ich mit der mehrfachen Bezahlung meine ist aber eben dieses, dass bei dem Vorschlag der GEMA ein- und dasselbe Video mehrfach bezahlt wird.
Bei Youtube muss man außerdem auseinanderhalten, dass manche Künstler ihre Videos selbst einstellen (und damit, immer im Rahmen der Möglichkeiten von Youtube, zur Nutzung freigeben) und dass andererseits Videos ohne Wissen der Urheber eingestellt werden. Im ersten Fall ist es heute so, dass die GEMA auch diese offiziellen Videos pauschal sperrt. Beim zweiten Fall ist es ganz klar so, dass der Urheber das Recht hat, dagegen vorzugehen und das wird auch gemacht. Insofern sehe ich schlichtweg keinen Bedarf zur Neuregelung, abgesehen davon, dass eine Möglichkeit eingeführt werden sollte, die Urheberrechtsinhabern erlaubt, ihre eigenen Werke zu entsperren. Das große Problem in Sachen Urheberrecht auf Youtube, und ich vermute mal, dass die GEMA vor allem darauf hinaus will, sind aber die transformative works. Dabei ist die Grundfrage, ob das unter freie Benutzung fällt oder nicht - und dafür müsste man sich z.B. jedes Fanvid einzeln vorknöpfen und entscheiden, ist das jetzt schon Kunst und wenn ja, entscheidet es sich genug von der Vorlage, um ohne Genehmigung veröffentlicht werden zu dürfen. Eine Regelung rein von Seiten der GEMA greift da schlichtweg zu kurz.
Bei Youtube muss man außerdem auseinanderhalten, dass manche Künstler ihre Videos selbst einstellen (und damit, immer im Rahmen der Möglichkeiten von Youtube, zur Nutzung freigeben) und dass andererseits Videos ohne Wissen der Urheber eingestellt werden. Im ersten Fall ist es heute so, dass die GEMA auch diese offiziellen Videos pauschal sperrt. Beim zweiten Fall ist es ganz klar so, dass der Urheber das Recht hat, dagegen vorzugehen und das wird auch gemacht. Insofern sehe ich schlichtweg keinen Bedarf zur Neuregelung, abgesehen davon, dass eine Möglichkeit eingeführt werden sollte, die Urheberrechtsinhabern erlaubt, ihre eigenen Werke zu entsperren. Das große Problem in Sachen Urheberrecht auf Youtube, und ich vermute mal, dass die GEMA vor allem darauf hinaus will, sind aber die transformative works. Dabei ist die Grundfrage, ob das unter freie Benutzung fällt oder nicht - und dafür müsste man sich z.B. jedes Fanvid einzeln vorknöpfen und entscheiden, ist das jetzt schon Kunst und wenn ja, entscheidet es sich genug von der Vorlage, um ohne Genehmigung veröffentlicht werden zu dürfen. Eine Regelung rein von Seiten der GEMA greift da schlichtweg zu kurz.
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mark793,
Donnerstag, 6. Februar 2014, 18:20
Der Vergleich mit dem Kino führt uns ein wenig aufs Glatteis (weil es im Detail um andere Auswertungsstufen und Vergütungsmodi geht), aber gemäß der GEMA-Logik würde einmal der Videoplattformbetreiber dafür zahlen, dass er das Filmchen anbietet, und analog dazu auch ein Webseitenbetreiber, der sich das Video per Einbettung sozusagen aneignet. Insofern stimmt das mit Ihrem Beispiel nicht ganz überein, dass der Kinogänger zweimal zahlen müsste, tatsächlich wäre der Plattformbetreiber ja mit dem Kinobetreiber gleichzusetzen, verstehen Sie?
Natürlich sehe ich genauso wenig wie Sie Bedarf an einer entsprechenden Neuregelung. Das Thema mit den selbst reingestellten Filmchen und dem ganzen Komplex der sogenannten GEMA-Vermutung ist eh nochmal ein Ding für sich, da wird einfach versucht, die eigenen Claims so weiträumig wie möglich abzustecken. Dabei ist wie gesagt die Auffassung, dass Einbettung gleichbedeutend sei mit Zueigenmachung, überaus strittig.
Der in meiner Blogroll verlinkte Sven Scholz ist mit involviert bei dem Projekt, für Musiker eine alternative Verwertungsgesellschaft ins Leben zu rufen. Ich habe das nicht in allen Details verfolgt, aber vielleicht kann ich dazu noch den einen oder anderen Link aus der Timeline fischen.
NACHTRAG: Ich denke im Übrigen nicht, dass es der GEMA dabei hauptsächlich um transformative works, so wie ich das sehe, stehen bei dem Vorstoß eher die "offiziellen" Musikvideos im Fokus.
Natürlich sehe ich genauso wenig wie Sie Bedarf an einer entsprechenden Neuregelung. Das Thema mit den selbst reingestellten Filmchen und dem ganzen Komplex der sogenannten GEMA-Vermutung ist eh nochmal ein Ding für sich, da wird einfach versucht, die eigenen Claims so weiträumig wie möglich abzustecken. Dabei ist wie gesagt die Auffassung, dass Einbettung gleichbedeutend sei mit Zueigenmachung, überaus strittig.
Der in meiner Blogroll verlinkte Sven Scholz ist mit involviert bei dem Projekt, für Musiker eine alternative Verwertungsgesellschaft ins Leben zu rufen. Ich habe das nicht in allen Details verfolgt, aber vielleicht kann ich dazu noch den einen oder anderen Link aus der Timeline fischen.
NACHTRAG: Ich denke im Übrigen nicht, dass es der GEMA dabei hauptsächlich um transformative works, so wie ich das sehe, stehen bei dem Vorstoß eher die "offiziellen" Musikvideos im Fokus.
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kid37,
Freitag, 7. Februar 2014, 00:28
Freibank aus dem Umfeld der Einstürzenden Neubauten hatte ursprünglich auch keine Assoziierung mit der GEMA und kümmerte sich selbst um die Verwertungsrechte. Ich weiß allerdings nicht, ob das noch so konsequent ist.
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mark793,
Freitag, 7. Februar 2014, 09:41
Davon hatte ich in auch schon mal irgendwo gelesen, ist aber schon länger her. Der wikipedia-Eintrag lässt einige Fragen offen, ich bin z.B. nicht sicher, ob Musikverlag tatsächlich die zutreffende Bezeichnung ist (das wird ja gern mal verwechselt mit Tonträgerunternehmen).
Ist das alles kompiliziert, und da haben wir über die GVL noch gar nicht gesprochen...
Ist das alles kompiliziert, und da haben wir über die GVL noch gar nicht gesprochen...
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kreuzbube,
Freitag, 7. Februar 2014, 10:40
Vorerst dürfte es im Falle des framings kein Urteil eines deutschen Gerichts geben.
Ein Rechteinhaber hat einen anderen auf Unterlassung verklagt. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt. Bevor nicht der EUGH über die ihm vorgelegte Frage entschieden hat, lehnt man sich einfach zurück und wartet ab.
Der Beschluss des BGH fasst die Sach- und Rechtslage schön zusammen. Der BGH sah einen Unterlassunganspruch nicht als gegeben an, weil:
"Die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ stellt danach grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen dar, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt."
Den EUGH hat der BGH dann um Entscheidung gebeten, ob das unter Berücksichtigung von EU-Richtlininen auch noch gilt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64377&pos=3&anz=532
Ein Rechteinhaber hat einen anderen auf Unterlassung verklagt. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt. Bevor nicht der EUGH über die ihm vorgelegte Frage entschieden hat, lehnt man sich einfach zurück und wartet ab.
Der Beschluss des BGH fasst die Sach- und Rechtslage schön zusammen. Der BGH sah einen Unterlassunganspruch nicht als gegeben an, weil:
"Die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ stellt danach grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen dar, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt."
Den EUGH hat der BGH dann um Entscheidung gebeten, ob das unter Berücksichtigung von EU-Richtlininen auch noch gilt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64377&pos=3&anz=532
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mark793,
Freitag, 7. Februar 2014, 11:46
Ja, darauf hatte Stadlers Beitrag, den ich weiter oben verlinkt hatte, auch Bezug genommen und verlinkt. Wobei ich nicht ganz sicher bin, ob mit der Verneinung des Öffentlich-Zugänglich-Machens qua Frame die Kuh tatsächlich schon vom Eis ist. Bleibt nämlich noch der Aspekt des Zueigenmachens und somit der Frage, ob das fremde Werk durch die Einbindung sozusagen zum integralen Bestandteil meiner Internetpräsenz würde (wobei das womöglich eher in Haftungsfragen interessant sein könnte als in der Frage der urheberrechtlichen Einstufung). Aber es braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass die GEMA auch in einer solchen Zueigenmachung schon Lizenzierungsbedarf erkennt.
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kreuzbube,
Freitag, 7. Februar 2014, 11:51
Nicht dauerhaft vom Eis, das nicht. Aber der BGH entscheidet über die Klage nicht. Er sieht nach deutscher Rechtslage keinen Anspruch des Klägers. Das heißt, der Kläger bekommt keinen Unterlassungsurteil gegen den Beklagten. Nicht, bevor der EUGH sich positioniert hat.
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mark793,
Freitag, 7. Februar 2014, 12:26
Ja, aber parallel laufen auf europäischer Ebene auch Anhörungen zu einer Überarbeitung des Urheberrechts, und vor dem Hintergrund muss man die Vorstöße der Verwertungsgesellschaften als Versuch sehen, mit Maximalforderungen auf die Gestaltung des künftigen Rechtsrahmens einzuwirken.
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arboretum,
Freitag, 14. Februar 2014, 14:28
To whom it may concern
Es gibt übrigens inzwischen auch eine Online-Petition gegen dieses Ansinnen der Gema, eingebettete Videos von Videoplattformen kostenpflichtig zu lizensieren.
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mark793,
Freitag, 14. Februar 2014, 15:27
Danke für den Link. Auch wenn ich dem Thema Online-Petitionen gegenüber zunehmend skeptisch bin, ist das ein vertretbares Anliegen. Hoffentlich dringt das auch auf EU-Ebene durch, die nächsten Weichenstellungen auf diesem Sektor werden wohl auf europäischer Ebene erfolgen, schätze ich.
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arboretum,
Dienstag, 25. Februar 2014, 15:39
Bislang fehlen allerdings noch mehr als 48.500 Stimmen.
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