Donnerstag, 7. April 2011
...alles weitere erfahren Sie bei Ihrer Vernehmung
Da kann man reinen Herzens sein, wie man will - fällt einem beim Postholen ein Brief vom Amtsgericht entgegen, sorgt das im ersten Moment doch für Schrecksekunden: Habe ich bloggenderweise vielleicht eine unzulässige Schmähkritik geäußert oder mich von einem Link zu zweifelhaften Angeboten nicht deutlich genug distanziert (wie alle Welt weiß, hat ja das Hamburger Landgericht in seinem Urteil vom...undsoweiter). Naja, wie auch immer, alles halb so wild. Ich soll als Zeuge gehört werden. Zur Verhandlung steht eine kleine Blechschaden-Rempelei auf dem Kindergartenparkplatz, schon über ein Jahr her. Wobei ich zum eigentlichen Hergang der Kollision wenig Sachdienliches sagen kann, die fand nämlich just in dem Moment statt, als ich in der Einrichtung mein Töchterlein verabschiedete, und als ich wieder rauskam, waren die beiden Kontrahentinnen schon am Palavern.

Und was soll ich sagen? Wenn das Gericht mich fragt, würde ich vorschlagen: beide verknacken. Die Geschädigte (leicht assi nicht gerade eine Stütze der Gesellschaft, Kampfhundhalterin, lebt von ALG 2, für ihre Blagen muss sie in der Kita nur Essensgeld zahlen, keine Beiträge, dafür fährt sie aber eine fette E-Klasse und prunkt gern mit jeder Menge Bling-Bling) stand mit ihrer hochpolierten Protzkarre eh im Halteverbotsbereich. Und ihre Unfallgegnerin, Ostasiatin (fragense mich nicht, ich hab da nicht so den Detailblick für), gurkt mit ihrem Kangoo-Kastenwagen eh immer in der Landschaft rum, als ob sie den Führerschein bei der staatlichen südkoreanischen Blindenlotterie gewonnen hätte. Wenn die mir auf dem Weg in den Kindergarten entgegen kommt, fahre ich wenns geht rechts ran, um das Darkmobil keinem unnötigen Risiko auszusetzen. So wie die immer auf dem Parkplatz rumeiert, muss man froh sein, dass es da nicht schon öfters gekracht hat.

So schauts also aus. Und ich bin nach Lage der Dinge wahrscheinlich gut beraten, nur meine Personalien zu nennen und mich den Fragen zum Sachverhalt möglichst kurz und schmerzlos zu entziehen mit dem Hinweis darauf, dass ich den eigentlichen Hergang ja nicht beobachten konnte. Sonst sitze am Ende ich noch auf der Anklagebank.

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Packen Sie einfach das Aktenzeichen in die Überschrift und schicken Sie denen einen Link zu dem Beitrag. Reicht doch auch.
Vielleicht wäre ja die Beschreibung gar nicht anders, auch wenn Sie den Hergang gesehen hätten.

Ich habe vor Kurzem die Erfahrung gemacht, dass selbst wenn ich etwas, oder in diesem Fall jemanden, sehe, eigentlich doch nichts Konkretes beschreiben kann.
Diese beiden Hübschen stellten ihr Fluchtfahrzeug nach ihrem letzten Überfall in Mannheim genau vor meinem Garten ab. Ich kam gerade nach Hause, sah sie und grüßte freundlich, aber die hatten wohl gerade gar keine Zeit um Floskeln auszutauschen.
Kurz gesagt: Entweder wurde ich zu lyrisch ('ihr blondes Haar wogte wie ein Weizenfeld im Sommerwind bis über ihren wohlgeformten Hintern'), oder zu knapp ('über den Mann kann ich Ihnen leider gar nichts sagen'). Auch die von mir genannte Fluchtrichtung wurde kurz darauf von der belfernden Suchhundmeute widerlegt und unter den Blicken der Kripo wurde mir langsam mulmig.
Als Zeuge untauglich. Und die Bitte der SoKo, doch unter Hypnose auszusagen, lehnte ich dankend ab.

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Oh, no!
Andererseits wissen erfahrene Ermittler ja auch um die Unzulänglichkeiten des Erinnerungsvermögens. Aber bei so einer Zivilsache, bei der man die Kontrahenten zumindest vom sehen kennt, kann man eigentlich nur verlieren, wenn man mehr sagt als sein Geburtsdatum.

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der knallzeuge ist ein bei jurist*innen weithin gefürchteter prozessbeteiligter....

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@"der knallzeuge":
Also ich komm da nicht mehr mit, wann *Innen und wenn ja, warum nicht. Können Frauen oder Transgender_eusen keine Knallzeuginnen sein - und wenn ja, liegt das dann daran, das sie Knallverursacherinnen sind (oder zumindest Knallhabende)?

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tss. ich hab doch nur den link vergessen, sie chauvi! und überhaupt: wenn dann dekonstruiere ich hier nur blogisiebiologisierende schreibgewohnheiten! jawohl, genauso war es!

und, hey, es funktioniert!
(- ich bin schon total dekonstruiert...;-)

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Gibt es eigentlich noch Zeugengeld? Ansonsten Aussage verweigern. Macht Euren Dreck alleene!

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Der Knallzeuge hat einen Knall gehört und wird durch diesen Knall erst auf den Unfall aufmerksam. Kann also zum Hergang nichts sagen.

Zeugengeld gibt es, für Freiberufler und Selbständige den enormen Stundensatz von maximal 17.- EUR. Fahrtkosten bei Anreise mit eigenem PKW: 25 Cent pro gefahrenem Kilometer. Alles weitere (Übernachtung, Verpflegung) dürfte keine Rolle spielen, da die Gerichtsverhandlungwohl vor Ort stattfindet.

Aussage verweigern ist nicht. Weder verwandt noch verschwägert und keine Gefahr, sich selbst zu belasten.

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Wieso Aussage verweigern? Nix gesehen ist nix gesehen und fertig. Das wird notiert und schwupdiwup der nächste Zeuge befragt.

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Ah die dunkle Seite goes Gerichtsreportage - sehr fein. Das wird spannend : )

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Mark, Du bist als Zeuge befangen. Die beiden beschreibenden Vorverurteilungen der Unfallgegnerinnen sind ja wohl maximal politisch unkorrekt, wenn auch möglicherweise (wenn nicht gar höchstwahrscheinlich) zutreffend.

Aber im Verkehr zeigt sich, wie lieb sich die Menschen haben, bzw. wie wenig …

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Tja,
wegen so eines kaum sichtbaren Kratzers auf der Stoßstange hätte ich wahrscheinlich überhaupt keinen Hassel angefangen. Oder allenfalls gesagt, gebense mir nen Fuffi für nen Lackstift und gut is.

Ich habe übrigens so ein wenig den Verdacht, dass die beiden Ehemänner/Partner der Beteiligten nicht ganz unschuldig daran sind, dass das jetzt diesen Weg nimmt...

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Knapp halten kann gegen Verleumdungsklage helfen.

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Das Vermeiden von Verleumdungsklagen,
Gegendarstellungen und Einstweiligen Verfügungen ist mir ja schon qua Beruf zur zweiten Natur geworden. ;-)

Aber nichtdestotrotz werde ich diesen Tipp beherzigen.

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Aber im Verkehr zeigt sich, wie lieb sich die Menschen haben...
Woran Sie schon wieder denken, Herr papa ;o)

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Woran *ich* denke weiß ich …

:-)

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