Samstag, 16. Oktober 2010
Ach nein, das kann ich doch nicht annehmen

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Dann reichen Sie das Scheinchen doch an mich weiter.

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Das steckte
im "Stern" von dieser Woche, sagt meine Frau. Kaufen Sie einfach alle Restexemplare an den Kiosken Ihrer Nachbarschaft auf, da machen Sie ein Riesengeschäft. ;-)

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Was hat denn der Stern mit der 793 am Hut? Sieht mir nach einem verschlüsselten Signal für die Aktivierung von Schläfern aus. Irgendwelche ungewöhnlichen Bedürfnisse in letzter Zeit...? ;-)

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Das ist bestimmt eine geheime Botschaft. Herr Mark übernimmt demnächst die Weltherrschaft, oder so.

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oder scheffschreiber beim stern demnäxt...

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Ach,
es ist viel profaner: Werbung für ein Gewinnspiel von "Württembergische - Partner von Wüstenrot". Die Rückseite der Banknote verrät: Mit etwas Glück gewinnen Sie eines von 10 "Vorsorge-Startguthaben in Höhe von 793 EUR*!

* entspricht der max. staatlichen Förderung einer Familie mit 2 Kindern (eines ab 2008 geboren).

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Ach, Sie wollen damit doch nur von der Wahrheit ablenken, Herr Mark. Das ist eindeutig ein Hinweis darauf, dass in naher Zukunft Ihr Konterfei auf den Geldscheinen prangt.
;-)

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Zwei Kinder? Also war es ein versteckter Hinweis der Dame des Hauses sich noch eines zuzulegen um in Zukunft auch an solchen Gewinnspielen teilnehmen zu können.

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@ralf:
Gehen Sie mal davon aus, dass die Dame des Hauses einen weiteren Kinderwunsch nicht um drei Ecken herum kommunizieren würde.

Frau Arboretum, angesichts meines nicht wirklich durchgängig glücklichen Händchens in Gelddingen wäre das nachgerade blanker Hohn - oder ein erstes Zeichen für eine bevorstehende Inflation oder gar einen Währungscrash. ;-)

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Gespräch an der Kasse: „Woher wollen sie wissen dass dieser 793-Euro-Schein falsch ist? Sie haben doch gerade noch behauptet, sie hätten noch nie einen gesehen!“.

Kann man sich jetzt auch nicht mehr mit raus reden …

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Eine Verschwörung!
Sind Sie etwa Illuminat?

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Jetzt, wo Sie's herausgefunden haben,
kann ich schlecht abstreiten, dass ich als Groß-Epopt und Erz-Kophta die Loge "AD TENEBRAS" leite. Und Kraft meines Amtes ernenne ich Sie hiermit zum Ehrenmitglied, sonst müsste ich Sie wegen Ihrer Aufdeckung meiner wahren Identität mit zwei Backsteinen in den Sakkotaschen unter eine Londoner Brücke hängen lassen. ;-)

Wie Sie wissen, nannte sich A. Weishaupt Spartacus, und Sie dürfen mich künftig marcusDCCXCIII nennen...

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Mein Zahnarzt lächelte mich neulich von einer Briefmarke her an (kann man wohl bei der Post online so gestalten). Jetzt noch individuelle Geldscheine... das Leben wird immer personalisierter.

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Ja,
demnächst bin ich Einwohner und amtierender Filtersouverän bei myBRD.

Aber Sie haben sich doch sicher schon 37-Euro-Banknoten drucken lassen, oder? ;-)

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Achwas!
Seitdem da nicht mehr draufsteht "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte..." darf man sowas einfach zur Reklame verwenden? Trotz Copyright-Zeichen, das ja immer noch drauf ist?

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Ich erinnere mich,
dass da zu D-Mark-Zeiten auch schon Präzedenzfälle gab. Die Kriminalpolizei warnte mal mit Hilfe von erkennbar falschen Neunzigmarkscheinen vor Blüten.

Ich denke mal, es gibt da Richtlinien oder zummindest Gewohnheitsrecht, wie weit weg vom Originalschein so eine Werbebanknote sein muss. Eine unbedruckte oder anderweitig nicht nach Geld aussehende Rückseite ist wahrscheinlich schon die halbe Miete, hinzu kommt die Übergröße und der sehr ungerade Betrag, das Fehlen jeglicher Sicherheitsmerkmale etc.. Mein Urteil, wenn ichs zu entscheiden hätte, würde auf Küchenlateinisch lauten: non-pecunia non olet.

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Ich vermute, dass der Reklameschein-Hersteller den Rechte-Inhaber um Einwilligung gebeten hat (§ 106 UrhG nennt extra auch die "Umgestaltung") und der hat in diesem Fall sein Placet gegeben, mit oder ohne Vergütung. Wenn nicht, wird's ärgerlich & teuer.
Genauso wie bei anderen urheberrechtlichen Dingen, bei Musik, Texten, Fotos, etc.
(...bin Musikverleger und mache das seit 30 Jahren alle Nase lang)

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Sie haben natürlich recht,
mein Schnellurteil vorhin bezog sich in erster Linie auf den Aspekt Fälschung. Über Urheberrecht, und was daran noch alles hängen mag, war da noch gar nicht gesprochen. Ohne Segen der EZB kann man so eine Werbeaktion wahrscheinlich knicken.

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Geldfälschung regelt der § 146 des Strafgesetzbuchs. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man echtes Geld nachmacht und die Absicht hat, es in den Umlauf zu bringen. Es muss allerdings auch eine Verwechslungsgefahr bestehen. Das Falschgeld muss geeignet sein, für echtes gehalten zu werden. Der Bundesgerichtshof setzt da keine hohen Anforderungen: Es reicht aus, wenn ein Argloser getäuscht werden kann. Da spielen dann auch Dinge wie schlechte Beleuchtung in Kneipen, Zeitdruck, Drogengeschäfte etc. eine Rolle. Verwechslungsgefahr wird ausgeschlossen, wenn z.B. ein deutlich sichtbarer Werbeaufdruck drauf ist und bei humoristischen, satirischen Verfremdungen. Gleichwohl sollte man meinen, dass die vorliegende Wertangabe keine Verwechslungsgefahr auslösen kann. Aber wer weiß... im Sinne des Schutzes von volltrunkenen oder völlig bedröhnten Verbrauchern....?

Für das Urheberrecht habe ich leider gerade keine Zeit mehr. Mir wird das Missvergnügen zuteil, heute und morgen 1000 km Autobahn abzuspulen. Daher nur schnell der link:

http://www.eu-info.de/euro-waehrungsunion/5065/5076/

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Da war doch mal die Geschichte von der Kosmetikkundin die für knapp über 200 € eingekauft hat und mit einem 1.000-€-Schein bezahlte. Die Kassiererin ging nach hinten zum Chef um mehr Wechselgeld zu holen. Kein Alarm.

Die Kundin verließ mit dem (echten) Wechselgeld den Laden und kam nach einer halben Stunde mit einer teuren Schachtel Pralinen zurück um sich für die gute Beratung zu bedanken. Immer noch kein Alarm.

Erst bei der Kassenabrechnung am Abend ist dem Chef aufgefallen, dass es gar keine 1.000-€-Scheine gibt. Und schon gar nicht welche mit eindeutig obszönen Abbildungen aus der Branche für die bildliche Darstellung von Dingsbums-Verkehr.

Fällt das jetzt unter nicht wahrgenommener Verwechslunggefahr und bleibt somit straffrei?

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Das ist Werbung für eine Versicherung?

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Versicherung,
Bausparen, Vorsorge, Allfinanz, wie auch immer man das nennen mag.

Zu Informationen und Teilnahmebedingungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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§ 793 BGB lautet: "Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, daß er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist."

Mit anderen Worten: Sie sind gezwungen, den Schein zu behalten.

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Den hatte ich auch gesehen .
Und wollte ihn Dir schon zuschicken.

Ist schon komisch , wenn man bei kleinen Dingen des Alltags an Blogger denkt .... hm.

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Stimmt.
An Dich zum Beispiel denke ich fast jeden Morgen, wenn neben der Einfahrt zum Kindergartenparkplatz ein ganz bestimmtes Auto parkt. Schwarz, schön und oftmals oben offen...

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