Donnerstag, 9. Februar 2006
Im Namen des Volkes: Zu Recht gelinkt
es erben sich Gesetz und Rechte
wie eine ewge Krankheit fort,
sie schleppen sich vom Geschlecht zum Geschlechte
und rücken sacht von Ort zu Ort.

(Goethes "Faust", der Tragödie erster Teil)

Im Angesicht unserer Sterblichkeit hat es doch etwas tröstliches, dass es ein postmortales Persönlichkeitsrecht gibt. Ich wusste gar nicht, dass so etwas überhaupt existiert - und überlege jetzt angestrengt, wen mein Vater oder dessen Vater (Gott hab sie beide selig) noch verklagen könnten.

Haftungsausschluss: Ich will mich mit diesem Beitrag nicht über das abgeschmetterte Begehr von Trons Eltern lustig machen, den Real-Namen ihres Sohnes aus dem Online-Nachschlagwerk Wikipedia draußenzuhalten. Mir erscheint dieses Anliegen durchaus nachvollziehbar. Auch wenn ich es richtig und verhältnismäßig finde, dass wikipedia.de wieder auf die internationale Domain de,wikipedia.org verlinken darf. Vielleicht war es nicht so geschickt von den Rechtsbeiständen der Eltern, gleich mit dem dicken EV-Knüppel zu kommen. Wie auch immer: Ich bin mal gespannt auf die Urteilsbegründung.

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