Worum gehts? Da wurde eine Radfahrerin von einer unachtsamen Autofahrerin, die ohne zu gucken ihre Autotür aufreißt, zu Fall gebracht. Die Folge: schwere Schädel-Hirnverletzungen, zwei Monate Krankenhausaufenthalt mit anschließender ambulanter Weiterbehandlung. Die Sache landete vor Gericht, und das sprach der zu Fall gebrachten Radfahrerin jetzt ein Mitverschulden an ihren schweren Kopfverletzungen zu, weil sie keinen Helm getragen habe. Zwar gebe es keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, diese Maßnahme zum Eigenschutz hätte die verunfallte Radfahrerin aber billigerweise ergreifen können, und aufgrund dieser Unterlassung wird ihr nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein Mitverschuldensanteil von 20 Prozent angerechnet.
Nun gut, dies ist eine Einzelfallentscheidung, wir haben hier in Deutschland auch kein Präzedenzfallrecht, das künftige ähnlich gelagerte Rechtsstreitigkeiten zu ähnlichen Urteilen zwingen würde, aber wenn diese Rechtsauffassung Schule macht, stehen uns interessante Zeiten bevor. Angenommen, ein Fußgänger tritt bei grüner Fußgängerampel auf die Straße, woraufhin ihm ein bei Rot durchkesselender PKW mehrere Zehen zermatscht, dann muss der verletzte Fußgänger mit mindestens 10 Prozent Mitverschuldensanteil rechnen, weil er keine Stahlkappenschuhe getragen hat. Zwar gibt es keine allgemeine Pflicht zum Tragen von Stahlkappenschuhen, aber dass diese das Verletzungsrisiko der Füße signifikant senken, darf als unstrittig gelten. Wer also zumutbare Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit unterlässt, den trifft im Schadensfall dann das, war Juristen "Verschulden gegen sich selbst" nennen.
Was ich solchen Juristen, die solche Skandalurteile fällen, an ihre Schädel wünsche, möchte ich an dieser Stelle übrigens lieber verschweigen - aus juristischen Gründen...
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Bei nur 20% Mitverschulden wird sich niemand bewusst den Spaß machen, mal ganz spontan eine Autotür aufzureißen, und doch ...
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Ich bin ja in anderen Lebenslagen selber Autofahrer und entsprechend auch wenig aufgelegt zu ideologischen Grabenkämpfen. Aber was wirklich aufgebrochen werden muss ist die vermeintliche Selbstverständlichkeit, mit der sich der motorisierte Individualverkehr das unveräußerliche Vorrecht in allen Verkehrslagen herausnimmt. Völlig frei von diesen Prägungen bin ich selber auch nicht, aber ich arbeite dran...
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In Schweden war das glaub ich, wo es so gehalten wird, dass Autofahrern bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern grundsätzlich eine Teilschuld zugesprochen wird, weshalb die dortigen Autofahrer im Regelfall einen weiten Bogen um Radfahrer und Fußgänger machen.
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Schwer zu sagen, in wie vielen Fällen da Nichtwissen der Grund fürs Fehlverhalten ist. Hier in der Stadt darf man dieses Wissen eigentlich halbwegs flächendeckend voraussetzen, aber trotzdem besteht hohes Risiko, umgenietet zu werden, weil man schlicht übersehen (oder sollte ich lieber sagen: ausgeblendet) wird. Wer selber halbwegs bewusst Auto fährt, wird nicht leugnen können, dass sich am Steuer die Wahrnehmung dahingehend verengt, dass sich das Augenmerk hauptsächlich auf andere motorisierte Fahrzeuge konzentriert, und Artfremdes/Langsameres es schwerer hat, überhaupt wahrgenommen zu werden. Und wenn, ist es halt eine Störung des Betriebsablaufs.
In den Niederlanden ist es wohl ziemlich tabu, Radfahrer anzuhupen, habe ich mir sagen lassen. Ob das mit der automatischen Teilschuld dort auch so ist, weiß ich nicht (de facto wahrscheinlich schon). Ob das der Weg ist, den ich auch für hier empfehlen würde, schwer zu sagen. Solche Automatismen haben bisweilen die Tendenz, den Blick auf das Spezifische des Einzelfalls zu verstellen.
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"Sie hatte Vorfahrt" ist nämlich ein besenkelter Spruch für den Grabstein.
Und selbst wenn es nicht ganz so lethal endet, sondern nur schmerzhaft oder mit Radverlust: rehct haben ist die eine Sache, den Ärger danach die andere.
Gelegenheitshelmträgerin- längere Haare und Helme sind so ein Dauerthema, daß ich noch nicht völlig bearbeitet habe.
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Man könnte auch das Urteil und seine Begründung vielleicht sachlich diskutieren und hinterfragen im Lichte des deutschenSchadenersatzrechtes, nach Kenntnis des genauen Sachverhaltes des Verkehrsunfalles.
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Nun, da mir keine Akteneinsicht gewährt wurde (und ich auch keinen Auftrag als Prozessbeobachter hatte), muste ich mit den Informationen über den Unfallhergang vorlieb nehmen, welche die Pressesprecherin des OLG Schleswig freundlicherweise der Allgemeinheit zur Verfügung stellte. Daraus geht der Unfallhergang einigermaßen deutlich hervor, wenngleich aufgrund der Kürze der Darstellung natürlich noch Fragen offen bleiben.
Fühlen Sie sich ausdrücklich ermutigt,
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Möglicherweise wird sich auch noch der BGH mit der Sache befassen.
Jedenfalls eine rechtsdogmatisch interessante Entscheidung; es gibt Entscheidungen mit umgekehrtem Tenor zum Mitverschulden bei fehlender Schutzkleidung des Motorradfahrers.
OLG Nürnberg 3 U 1987/12
Es gibt jedenfalls derzeit kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist. Daher ist ein Mitverschulden eines verletzten Motorradfahrers, der im Unfallzeitpunkt Sportschuhe trug, aus diesem Grunde zu verneinen.(Rn.17)
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Es hat mich dieses aktuelle Urteil aber noch aus einem weiteren Grund hochgradig irritiert, den ich oben in meinem Beitrag noch gar nicht angerissen habe: So ist die Frage nach den segensreichen Wirkungen des Helms insgesamt nämlich keineswegs so eindeutig positiv beantwortet wie es aus diesem Urteil anklingt. Wobei ich mal wohlwollenderweise davon ausgehe, dass in dem konkreten Rechtsstreit tatsächlich ein Gutachter glaubhaft darlegen konnte, dass die erlittenen Kopfverletzungen der Unfallgegnerin mit Helm weniger schwerwiegend ausgefallen wären.
So gesehen mag es unfair von mir sein, eine solche Einzelfallentscheidung vor allem im Hinblick auf ihre potenziell fatale gesamtgesellschaftliche Signalwirkung einzuordnen und jenen Faktoren, die in diesem konkreten Fall eine solche Entscheidung nahelegten, womöglich zu wenig Beachtung geschenkt zu haben. Aber dafür gibt es hier ja die Kommentarfunktion. Vor dieser Kammer, der Dunkelkammer, muss sich keiner eine Robe umhängen, um mit einem begründeten Einspruch Gehör zu finden.
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Die 14jährige Marquisette793 fährt auf ihrem JugendRaleigh volle Kanne über eine rote Ampel und kollidiert mit der der unbehelmten Radfahrerin F. Gleiche Verletzung wie im Ausgangsfall. Der Vater Mark ist grundsätzlicher Gegner von Versicherungen und hat keine Privathaftpflicht. Da schlägt der Anwalt vor, wegen des fehlenden Helmes der F. einen Mithaftungseinwand entgegenzuhalten, damit das 14 jährige Kind wenigstens vielleicht in 20 Jahren seine Schulden los sein wird. 20% weniger macht bei einigen 10tausend Euro Schadenersatz schon was aus.
Hier ist keine Automobillobby und keine Assekuranz im Spiel.
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Fußgängern, die bei Eis- und Schneeglätte keinen Helm tragen, wird ein 20 %iges Eigenverschulden angerechnet. Das Verzichten auf einen Schutzhelm, dessen Tragen zwar nicht gesetzliche Pflicht ist, das die Schwere der Verletzungen jedoch gemindert hätte, muss bei den Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen berücksichtigt werden.
Radfahrer, die Wirbelsäulenverletzungen davontragen, weil sie ohne Rückenprotektoren fahren, obwohl diese sowohl im Motorradhandel als auch im MTB-Downhillbereich erhältlich sind, müssen sich ebenfalls eine Minderung ihrer Ansprüche gefallen lassen. Gleiches gilt für das Fahren ohne Hüft- und Schulterprotekoren, soweit Hüft- und Schulterprellungen oder -brüche eintreten.
To be continued...
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Dort ist ja die Helmdiskussion seit Jahrzehnten im Gange und ist auch in den verschiedenen Bundesstaaten unterschiedlich geregelt.
Ich bin da uch für mehr Freiheit aber gleichzeitig auch für dann erhöhte Selbstverantwortlichkeit, was ggf. eben mit der negativen Konsequenz einer Mithaftung einhergehen soll. Denn warum sollte die Gesellschaft pekuniär dafür aufkommen, wenn der einzelne eine mögliche Schutzmaßnahme nicht ergreift.
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Dann müßten wir generell auch über Extremsportarten reden. Oder andere Arten fahrlässiger Lebensführung. (Diese Diskussionen gibt es ja, aber wohin soll das führen?)
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ich bezog meine Aussage immer noch auf den Ausgangsfall und den Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, der durch die Mithaftung gemindert wird. Und das betrifft dann meist nicht den einzelnen Schädiger alleine, sondern die Versichertengemeinschaft.
Das andere Thema der gefährlichen Sportarten oder ungesunden Lebensführung ist sicherlich schwieriger zu fassen. Sachen wie Rauchertarife oder höhere Krankenkassenbeiträge für Fallschirmspringer sind wegen der Abstraktheit der Gefährdung dann doch nochmal etwas anderes.
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Die Sache ist ganz einfach: Solange der Gesetzgeber eine Schutzvorrichtung nicht vorschreibt, kann das Fehlen selbiger dem Einzelnen nicht zur Last gelegt werden.
Spinnen wir das doch weiter: Ich fahre einen Oldtimer, der keinen Airbag hat. Mit der gleichen Argumentation könnte mir vorgehalten werden, dass der zwar nicht Pflicht sei, er aber meine schwere unfallbedingte Verletzung gemindert hätte. Sprich: Wer ein Auto fährt, dass den möglichen Sicherheitstandards nicht entspricht, muss auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.
Ich habe da eine ganz klare Haltung: Solche finanziellen Belastungen muss die Gesellschaft aushalten, um nicht jeden individuellen Freiheitsraum zusammenschmelzen zu lassen.
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Ein Kollege und ehemaliger Schulkamerad hat mal ein TV-Interview geführt mit einem Österreicher, die die These vertrat, das Auto sei ein Parasit, das sein Wirtstier, den Menschen schon so verändert habe, dass er es gar nicht mehr merkt. Leider ist das nicht ganz von der Hand zu weisen, und wie gesagt, ich selber nehme mich da auch gar nicht aus. Mal gucken, ob ich das Video noch finde.
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Ich finde auch, dass diese ganzen Eigenschutzdiskussionen zu sehr auf Schönwetterradfahrer abzielen. Es gibt auch Leute, für die ist das Rad das Hauptverkehrsmittel (ÖPNV nicht existent, weite Wege, Auto oder Führerschein zu teuer...) - diese Leute müssen sich viel mehr mit den Gegebenheiten arrangieren als jemand, der nur sommers über mit dem Rad auf Arbeit fährt. (Fahren Sie mal bei -15°C im Winter - da haben sie die Wahl zwischen abgefrorenen Ohren mit Helm oder dicker Wollmütze ohne Helm.)
Wenn man diesen Eigenschutz weiter treibt, müsste man irgendwann dem ADAC konsequenterweise verbieten, im Winter in Staus warmen Tee auszugeben - die Autofahrer wussten schließlich, dass sie im Winter fahren, also hätten sie sich selber ein Thermoskännchen einpacken können. Bei langen Fahrten machen das die Leute durchaus (sinnvollerweise, weil man durch die längere Strecke ein größeres Risiko hat, mal im Stau zu landen), aber wenn jemand 50km zur Arbeit fährt ist das durchaus verständlich, dass sich diese Person nicht jeden Tag eine Thermoskanne voll Tee kocht, um sie für den Fall der Fälle im Auto mitzunehmen.
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Hm. Da bin ich nicht so sicher: keiner verbietet es mir vor, die Haustür offen zu lassen, wenn ich einkaufen gehe. Trotzdem erleide ich Nachteile, wenn es zum Diebstahl in der Wohnung kommt.
Keiner verbietet es mir, mein Auto mit heruntergekurbeltem Fenster irgendwo nachts stehen zu lassen. Letztens habe ich aber gelesen, dass die Polizei ein solches -ansonsten korrekt geparktes- Auto hat abschleppen lassen wegen Diebstahlschutz. Und natürlich musste der Halter das bezahlen, obwohl er nichts Verbotenes getan hat.
Man wird immer die Verhältnismäßigkeit betrachten müssen. Niemand wird eine Helmpflicht für Fußgänger fordern, aber bei Radfahrern mag das schon anders aussehen.
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§254 beruht auf dem Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seines Schadenersatzanspruchs hinnehmen muss."
Palandt, 11. Aufl., §254 Rdnr.1
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Wenn ich mir diese kleinteilige Diskussion hier anschaue und mir dann vorstelle, das Prinzip Auto würde heute erfunden. Hätte es die Chance auf Genehmigung?
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Wenn nein, warum nicht? Die Logik hinter der Argumentation ist die gleiche.
Mir geht es nicht darum darzustellen, wie Juristen Paragraphen auslegen, da reiht sich dann Worthülse an Worthülse. Das ist ja nur die kleine Ebene, die der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung dazu. Bekanntlich kann man ja aber mit einem Federstriche ganze Regale voller juristischer Literatur zur Makulatur machen. Von einem Tag auf den anderen wertlos. Die Diskussion muss sich daher immer auf einer anderen Ebene bewegen: Was ist sinnvoll? Diese Frage lässt sich nicht mit dem Hinweis auf einen Paragrapen beantworten.
Der Gesetzgeber verzichtet darauf, eine Schutzvorkehrung zur Pflicht zu machen. Der verunfallte Bürger soll dann im Prozess herausfinden müssen, was von ihm zu verlangen gewesen wäre?
Oh, gleich Wochenende! Jetzt aber schnell den Helm aufsetzen und ab ins Café.
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Heim in die Backstube.
Vielleicht steht Don Ferrando um vier vor der Tür !
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Aus gutem Grund ist auf Autobahnen das Fußgehen und Radfahren verboten. Das ist nachvollziehbar, weil dies Straßen sind, die darauf ausgelegt sind, dass auf ihnen schnell gefahren wird, und wo schnell gefahren wird, sind die Möglichkeiten, auf plötzliche Probleme adäquat zu reagieren, geringer.
Städte dagegen betrachte ich als einen Verkehrsraum, den sich Autofahrer nun einmal mit Fußgängern und Radfahrern zu teilen haben, und da ist Rücksichtnahme angebracht. Es ist in der Tat ein Gebot des gesunden Menschenverstandes, dass man schaut, wo man hingeht, in wessen Bahn hinein man eine Autotür öffnet, wessen Wege man kreuzt. Ein Schulterblick kann doch nicht so schwer sein.
Wenn die Autos den Straßenverkehr zunehmend dominieren und damit eben auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, dann kann der Schluss daraus nicht sein, dass man den Leuten sagt, sie sollen sich in Watte packen oder bitte gleich ganz zu hause bleiben. Dann wäre es angebracht, über andere Verkehrskonzepte nachzudenken, die den schwächeren Verkehrsteilnehmern mehr Raum bieten. Das ist zum Teil geschehen, als die Fußgängerzonen aufkamen und die Innenstädte für Autos zum Teil ganz geschlossen wurden. An ein entsprechendes Konzept für Radfahrer hat man leider nicht gedacht. Und das, wo sich allenthalben über CO2-Ausstoß und Bewegungsmangel der Menschen beklagt wird. Es gibt Situationen und Orte, da würde auch ich es vermeiden, auf ein Fahrrad zu steigen, weil die Umgebung einfach radfahrerfeindlich ist.
Dazu fällt mir in meinem ganz persönlichen Erleben auf, dass es hauptsächlich ziemlich große, voluminöse Autos sind, mit denen ich häufig auf Kollisionskurs komme. Lange Motorhaube, hoher Sitz, viel Blech um sich herum - da verliert man schon mal so ein bisschen das Gefühl für seine Umwelt. Ist das jetzt polemisch? Mag sein.
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@ilnonno: Ist es nicht sehr erhellend, wenn man die Verkehrspolitik der letzten 100 Jahre samt ihrer Auswirkungen mal unter dieser Prämisse betrachtet?
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Wenn dann die Gesetzeslage gar nicht mehr mit den gesellschaftlichen Entwicklungen zusammenpasst, kommt es auch zu von der Mehrheut befürworteten Gesetzesänderungen.
Wenn man daran denkt, seit wann erst z.B. Homosexualität nicht mehr strafbar ist und inwieweit sich in den letzten Jahren die Rechtslage hier geändert hat.
Nichts anderes ist es doch auch mit dem Fahrradhelm; wer hätte denn 1969 gedacht, dass heute der Helm als allgemein geeigntes Schutzmittel angesehen wird und die Nichtbenutzung so kritisch gesehen wird, daß es zu einem Urteil wie dem des OLG SH kommt.
Natürlich kann und soll man es hinterfragen und die Entwicklung dieser Rechtsprechung kritisch begleiten oder eben sogar völlig ablehnen. Glücklicherweise ist das auch öffentlich ohne Sanktionsangst möglich.
Mir ging es aber vorallem und das "wie"!
Und das erinnerte mich eben an den politischen Aschermittwoch in Passau!
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Dieser Gedanke dürfte allerdings ziemlich weit oben auf der schwarzen Liste der Tabuthemen stehen. Die Fahrlehrer scheinen von Hobbylobbyisten vertreten zu werden.
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Der nächste Schritt mit der Nachprüfung wäre natürlich noch schlechter durchzusetzen. Auch da kenne ich aber zu viele Beispiele (die weiter oben erwähnte Kollegin z.B., die keine Vorfahrtsfrage aus dem Fahrschulbuch ihres Kindes richtig beantwortet hätte, oder eine Bekannte meiner Eltern, die von vielen Straßengattungen nicht die richtige Höchstgeschwindigkeit kennt, sondern nur die Werte, die damals bei ihrer Führerscheinprüfung galten). Es gibt leider eine Gruppe Autofahrer, die sich nach einer einmal bestandenen Fahrprüfung nie wieder nach irgendwelchen Änderungen in der StVO erkundigen.
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Ehrlich gesagt behagt mir auch der Gedanke einer ständigen Sehtestpflicht nicht so recht, wenngleich ich konzdiere, dass der Gedanke nicht ganz reizlos ist, auf diesem Weg eine Reihe von Blindfischen aus dem Verkehr zu ziehen. Grundsätzlich stört mich aber die gesamtgesellschaftliche Tendenz, dem Einzelnen in allen möglichen Lebenbereichen immer mehr Beweislast aufzudrücken, wo es bislang die Behörden sind, die Zweifel - etwa an der Eignung einer Person mit Führerschein, ein Fahrzeug zu führen - gut begründen müssen.
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Priorität hat für mich wie gesagt der Sehtest. Oberhalb eines gewissen Alters hat man es da nämlich auch mit Leuten zu tun, die selber den Führerschein nicht abgeben möchten ("Ich bin 70 Jahre unfallfrei in mein Schrebergärtchen gefahren!"), obwohl es ihnen die Verwandtschaft schon deutlich nahe legt. Da würde die verwandtschaft das Näherrücken des Sehtests womöglich ersehnen.
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Sehstärken verändern sich, Brille tragen beim Autofahren muß aber nur bei wem sie im Führerschein eingetragen ist.
Die geistige Flexibilität, die Autofahren erfordert, ist keine Altersfrage.
Auch den Erste-Hilfe-Kurs sollte man regelmäßig auffrischen.
Alles in allem gute Idee!
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Und dass man zumindest zu einem gewissen Maße für seine eigene Unversehrtheit auch bei Fremdverschulden verantwortlich ist, sollte auch einleuchten und mit vielen "Motorrad-Beispiel" deutlich werden.
Und wenn jemand partout barfuss über den proppenvollen Wochenmarkt schlendern will, muss sich nicht wundern, dass es weh tut, wenn ihm mal jemand auf den Zeh tritt.
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Aber ich bin gespannt auf die Argumente. Mein Wissensstand ist bisher, daß gegen Helm hauptsächlich spricht, daß die Leute dann einfach noch weniger Radfahren. Die Schutzfunktion würde ich intuitiv nie in Frage stellen.
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- Fahrradhelme kann man noch verbessern, so dass sie mehr Energie absorbieren bei schweren Unfällen.
- Downhill-Deppen und Rennradfahrern ist ohnehin nicht zu helfen ;)
- Es gibt noch gefährlichere Sportarten als Brötchenholen mit dem Rad: Pferdereiten z.B.
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Dass Helmtragen zur Raserei auf dem Rad verleite, wie der Onkel Doktor in dem Interview insinuiert, halte ich im Übrigen für
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Nun ist das ein paar Jahre her und seitdem hat sich wahrscheinlich viel auf dem Helmsektor getan, aber das Argument leuchtet mir immer noch ein.
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Hier ein paar Szenen mit der Autotür.
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(Ich sage Ihnen, Wells, der Ort in dem Hot Fuzz gedreht wurde, ist wahnsinnig hübsch - extremst idyllische Landschaft, viel und große Gotik, nicht weit bis nach Bath...)
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"Woran könnte es liegen, dass der Verletzungsgrad mit und ohne Helm bei unseren Patienten gleich verteilt erscheint? Analysiert man die Unfallhergänge mit Helm und die Verletzungsmuster in der Computertomografie, so lässt sich feststellen, dass zwar Frakturen und offene Schädelverletzungen mit Helm seltener sind, dass aber schwerste Gehirnerschütterungen und Einblutungen ins Gehirn mit und ohne Helm gleich verteilt sind"
und dann darauf verwiesen wird, das Motorradhelme besser schützen, dann liegt es doch nahe, mit Motorradhelm Rad zu fahren, wenn man sich kein Mitverschulden anrechnen lassen will. Lediglich einen Fahrradhelm zu tragen, scheint recht fahrlässig zu sein und Fahrlässigkeit sollte dem Juristen Anlass bieten, mal gleich ein paar Prozente abzuziehen.
Ich glaube in Australien hatte man mal Ergebnisse der Helmpflicht ausgewertet: Es sind anschließend sehr viel weniger Leute Fahrrad gefahren. Wundert mich nicht. Die alten Damen, die hier ihr Rad vorm Friseursalon abstellen, würden nach ihrem dortigen Besuch und frisch frisiert niemals was aufs Haar setzen. Aber diese kleinen Niederungen der Menschlichkeit sieht man von hoch droben, von der Richterbank aus, vielleicht gar nicht mehr.
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Es muss schon ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem fehlenden Helm bestehen.
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So wie bei der Schadensschätzung, bei der man sich damit begnügt, dass in der Gesamtschau die Umstände mehr für als gegen eine Tatsache sprechen?
Interessieren würde mich ja der Inhalt des Sachverständigengutachtens, denn der Richter sollte sich ja auf diesem Feld nicht eigene Sachkunde angemaßt haben. An diesem Punkt wird es nämlich spannend, weil Denkgewohnheiten durchgerüttelt werden.
Mir ist nun schon verschiedentlich begegnet, dass man sich über den tatsächlichen Schutz durch den Helm nicht zweifelsfrei im Klaren ist. Es würde mich interessieren, auf welche Erkenntnisse der gerichtlich bestellte Sachverständige sich bezogen hat und vor allem, welchen Helm er fiktiv herangezogen hat, um festzustellen, welche Verletzungen bei dessen Tragen ausgeblieben wären. Es wird meist völlig übersehen, was ein Fahrradhelm überhaupt nur bieten soll:
"Fahrradhelme sollen Radfahrer bei Unfällen um 20 km/h schützen, das ist ungefähr die Geschwindigkeit, mit der ein durchschnittlicher Radfahrer unterwegs ist. Bei einem Zusammenstoß mit einem Auto, das eine Geschwindkeit von 40 km/h hat, entstehen Kollisionskräfte, die zehnmal höher sind als die Norm. Deshalb bieten Fahrradhelme mit durchschnittlichen Dicken keinen Schutz bei Unfällen mit motorisiertem Verkehr."
http://www.rad-spannerei.de/blog/2012/03/02/warum-fahrradhelme-nicht-die-verletzungsgefahr-von-radfahrern-reduzieren/
Hier gibt es das ganze viel viel ausführlicher. Das Fazit scheint auf den ersten Blick für den Laien verwirrend: Der Fahrradhelm bringt nicht viel, sobald es um höherer Geschwindigkeiten geht, vor allem, wenn motorisierter Verkehr beteiligt ist.
Zugleich wird die Sache weitergesponnen, denn eine Schweizer Arbeitsgruppe spricht auch den Ärzten die Kompetenz ab, die Frage der Verhütung von Unfallfolgen durch das Tragen eines Helms bewerten zu können:
"Die Schweizer "Arbeitsgruppe für Unfallmechanik" veranstaltete 2008 ein Seminar "Biomechanische Gutachten in Strassenverkehr und Sport" Darin heißt es: "Diese Statements zeigen, dass nun auch aus medizinischer Sicht anerkannt wird, dass die Beurteilung des Unfallereignisses nicht in die Hand des Arztes gehört." In diesem Seminar wird dargelegt, dass Ärzte nicht über die nötigen Kenntnisse der Biomechanik verfügen, um überhaupt eine Feststellung über die Wirkung eines Helms bei einem Unfallopfer zu machen."
Hier eröffnet sich ein weites Feld der Diskussionen. Ob der Richter sich damit tatsächlich befasst hat, wenn auch der Anwalt des Geschädigten es vielleicht versäumt hat, diesbezüglich ausreichend vorzutragen? Möglicherweise hat der Richter ja auch nur das gemacht, was er gerne macht: Eine Sachverständigen bestellt und dann dessen Ergebnis zu seinem Urteil gemacht. Das spart enorm Arbeit: "...wie der Sachverständige xyz in seinem überzeugenden Gutachten festgtellt hat."
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Wissen wir eben alles nicht. Mal abwarten, wenn das Urteil vollständig in Juris abrufbar ist.
Bin gespannt, ob es rechtskräftig wird.
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Was [Name eines städtischen Mitarbeiters] viel mehr Sorgen macht, sind Mütter, die ihre Kinder morgens in die Grundschule bringen und seiner Ansicht nach viel zu schnell über den Dr.-Vorname-Nachname-Platz fahren. Da es sich meist um größere Geländewagen handele, sei das wirklich gefährlich, so [Nachname].
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:-)
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Aber wie der Kommentar unseres ehemaligen Fast-Nachbarn Rocky Raccoon zeigt: Die Luxusprobleme in den Westvierteln des alten Westens gleichen sich, da schenken sich Rhein und Donau nicht viel.
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Hatte das Urteil in der NJW (print) gelesen.
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Auch orangefarbene Autos werden im November besser gesehen als Darkmobile!
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Als notorischer Helmverweigerer freut mich das natürlich.
Allerdings werde ich nach 2 Unfällen in diesem Jahr mit Rippenbrüchen (niemand ausser mir beteiligt) und Muskelfaserriss (von Pedelec-Rentner abgeräumt) doch langsam weich.
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Dass der Helm nur gegen einen kleinen Teil der drohenden Gefahren wappnet, ist mir durchaus bewusst. Sagen wirs mal so, ich trage ihn nicht zuletzt für die Gemütsruhe der marquise793. ;-)
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