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Donnerstag, 20. Juni 2013
...und vergib unseren Mitverschuldigern
mark793, 15:04h
An und Pfirsich für sich halte ich den Fahrradhelm für eine nützliche Sache. Und zwar nicht nur im Verkehr, sondern in besonderen Einzelfällen auch zuhause - etwa bei der Lektüre eines derart abstrusen Urteils, angesichts dessen ich enorme Mühe habe, nicht mit dem Kopf auf die Schreibtischplatte zu knallen.
Worum gehts? Da wurde eine Radfahrerin von einer unachtsamen Autofahrerin, die ohne zu gucken ihre Autotür aufreißt, zu Fall gebracht. Die Folge: schwere Schädel-Hirnverletzungen, zwei Monate Krankenhausaufenthalt mit anschließender ambulanter Weiterbehandlung. Die Sache landete vor Gericht, und das sprach der zu Fall gebrachten Radfahrerin jetzt ein Mitverschulden an ihren schweren Kopfverletzungen zu, weil sie keinen Helm getragen habe. Zwar gebe es keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, diese Maßnahme zum Eigenschutz hätte die verunfallte Radfahrerin aber billigerweise ergreifen können, und aufgrund dieser Unterlassung wird ihr nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein Mitverschuldensanteil von 20 Prozent angerechnet.
Nun gut, dies ist eine Einzelfallentscheidung, wir haben hier in Deutschland auch kein Präzedenzfallrecht, das künftige ähnlich gelagerte Rechtsstreitigkeiten zu ähnlichen Urteilen zwingen würde, aber wenn diese Rechtsauffassung Schule macht, stehen uns interessante Zeiten bevor. Angenommen, ein Fußgänger tritt bei grüner Fußgängerampel auf die Straße, woraufhin ihm ein bei Rot durchkesselender PKW mehrere Zehen zermatscht, dann muss der verletzte Fußgänger mit mindestens 10 Prozent Mitverschuldensanteil rechnen, weil er keine Stahlkappenschuhe getragen hat. Zwar gibt es keine allgemeine Pflicht zum Tragen von Stahlkappenschuhen, aber dass diese das Verletzungsrisiko der Füße signifikant senken, darf als unstrittig gelten. Wer also zumutbare Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit unterlässt, den trifft im Schadensfall dann das, war Juristen "Verschulden gegen sich selbst" nennen.
Was ich solchen Juristen, die solche Skandalurteile fällen, an ihre Schädel wünsche, möchte ich an dieser Stelle übrigens lieber verschweigen - aus juristischen Gründen...
Worum gehts? Da wurde eine Radfahrerin von einer unachtsamen Autofahrerin, die ohne zu gucken ihre Autotür aufreißt, zu Fall gebracht. Die Folge: schwere Schädel-Hirnverletzungen, zwei Monate Krankenhausaufenthalt mit anschließender ambulanter Weiterbehandlung. Die Sache landete vor Gericht, und das sprach der zu Fall gebrachten Radfahrerin jetzt ein Mitverschulden an ihren schweren Kopfverletzungen zu, weil sie keinen Helm getragen habe. Zwar gebe es keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, diese Maßnahme zum Eigenschutz hätte die verunfallte Radfahrerin aber billigerweise ergreifen können, und aufgrund dieser Unterlassung wird ihr nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein Mitverschuldensanteil von 20 Prozent angerechnet.
Nun gut, dies ist eine Einzelfallentscheidung, wir haben hier in Deutschland auch kein Präzedenzfallrecht, das künftige ähnlich gelagerte Rechtsstreitigkeiten zu ähnlichen Urteilen zwingen würde, aber wenn diese Rechtsauffassung Schule macht, stehen uns interessante Zeiten bevor. Angenommen, ein Fußgänger tritt bei grüner Fußgängerampel auf die Straße, woraufhin ihm ein bei Rot durchkesselender PKW mehrere Zehen zermatscht, dann muss der verletzte Fußgänger mit mindestens 10 Prozent Mitverschuldensanteil rechnen, weil er keine Stahlkappenschuhe getragen hat. Zwar gibt es keine allgemeine Pflicht zum Tragen von Stahlkappenschuhen, aber dass diese das Verletzungsrisiko der Füße signifikant senken, darf als unstrittig gelten. Wer also zumutbare Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit unterlässt, den trifft im Schadensfall dann das, war Juristen "Verschulden gegen sich selbst" nennen.
Was ich solchen Juristen, die solche Skandalurteile fällen, an ihre Schädel wünsche, möchte ich an dieser Stelle übrigens lieber verschweigen - aus juristischen Gründen...
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